Insbesondere der härter werdende Wettbewerb im eCommerce führt dazu, dass Mitbewerber verstärkt zu rechtlichen Mitteln wie der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung greifen, um sich gegen Konkurrenten zur Wehr zu setzen. Auch die hohe Transparenz eines Online-Shops gerade auch für Mitbewerber führt dazu, dass die Zahl der Rechtsstreitigkeiten hier oftmals deutlich höher liegt als offline-Bereich.
Hinzu kommt, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere im Rechtsverkehr mit Verbrauchern in Europa besonders streng reglementiert ist und entsprechende Verstöße gegen zwingendes Verbraucherrecht auch unter Marketingaspekten vermieden werden sollten.
Die tägliche anwaltliche Arbeit bei der Betreuung kleiner und mittelständischer Online-Shops hat gezeigt, dass insbesondere die Bereiche fehlerhafter Anbieterkennzeichnung (Impressum), die Verwendung unzulässiger AGB-Klauseln, die fehlerhafter Gestaltung der Bestellvorgänge und der Preisauszeichnung sowie markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Probleme im Vordergrund der Auseinandersetzungen stehen.
Um einen Überblick über rechtliche Risiken zu erhalten, haben wir für Sie folgende Checkliste zusammengestellt. Beachten Sie aber bitte, dass diese Checklisten nur allgemeine Muster sind. Derartige Listen können nicht der Beratung in Bezug auf tatsächliche Rechtstreitigkeiten dienen. Lassen Sie sich bei realen Sachverhalten stets von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
Insbesondere im Rechtsverkehr mit Verbrauchern über das Internet schreibt das Gesetz Händlern zahlreiche Informations- und Belehrungspflichten vor. Dies sind insbesondere:
Im Rahmen der Preisauszeichnung auf Webseiten sollten Shop-Anbieter darauf achten, dass die strengen Vorschriften der Preisangabenverordnung eingehalten werden. Insbesondere Verstöße gegen die Preistransparenz haben in den vergangenen Monaten zu einer regelrechten Abmahnwelle geführt.
Insbesondere sollten im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern folgende Punkte beachtet werden:
Auch unzulässige Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen werden verstärkt abgemahnt. Aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Regelungen in den hier anwendbaren §§ 305 ff. BGB ist es leider nicht möglich, hier sämtliche unwirksamen Klauseln aufzuführen oder zu erläutern. Vereinfacht gesagt sind insbesondere gegenüber Verbrauchern alle Regelungen unzulässig, die diese unangemessen benachteiligen.
Hier kann nur geraten werden, die eigenen AGB keinesfalls ungeprüft online zu stellen oder gar durch copy & paste von der Website anderer Anbieter zu übernehmen. Soweit Sie AGB im Geschäftsverkehr verwenden sollten diese vorab von einem spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Zulässigkeit überprüft werden.
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann ebenfalls zu einer Abmahnung führen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben finden sich beispielsweise in § 6 und § 7 des Teledienstegesetzes (TDG). Ein vollständiges Impressum sollte in der Regel folgende Informationen enthalten:
Soweit die Website im Rahmen einer Tätigkeit angeboten wird die der behördlichen Zulassung bedarf ist hier die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben.
Wird der Dienst im Rahmen eines so genannten reglementierten Berufs angeboten sind hier zudem noch weitere Angaben zu machen. Dies umfasst:
Eine aktualisierte Liste der reglementierten Berufe können Sie unter folgendem Link einsehen:
http://europa.eu.int/comm/.../regprofs/dsp_bycountry.cfm
Zudem sollte darauf geachtet werden, dass der Punkt "Impressum" stets gut sichtbar von allen Seiten und Unterseiten aus zu erreichen ist.
Im Bereich von Online-Shops sind insbesondere Verstöße gegen Namens- oder Markenrechte relevant. Hier können folgende Hinweise dazu beitragen, Shopbetreiber für juristische Fallstricke zu sensibilisieren:
Auch im Bereich des Urheberrechts drohen bedingt durch die Möglichkeit der einfachen Möglichkeit der Übernahme fremder Werke zahlreiche rechtliche Konflikte. Hier sollten Sie generell keine fremden Inhalte von fremden Webseiten übernehmen, ohne entsprechende Vereinbarungen mit den Rechteinhabern zu treffen. Konfliktträchtig sind insbesondere folgende Fallgruppen:
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Rechtsanwalt Sören Siebert
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