Oftmals waren Regelungen zu diesen und weiteren Fragestellungen nicht eindeutig oder es existierten auf Bundes-/Landesebene unterschiedliche Urteile, die es einem Shop-Betreiber nicht immer einfach machten, seinen Online-Shop rechtlich korrekt zu gestalten und somit auch abmahnsicher zu machen.
Dies soll sich nun anscheinend ändern. So hat das Bundesjustizministeriums (BMJ) einen Entwurf der überarbeiteten Muster-Widerrufsbelehrung veröffentlicht, die zum 1. April diesen Jahres in Kraft treten wird. Diese Muster-Widerrufsbelehrung soll zudem zukünftig in formeller Form als Gesetz festgehalten werden und somit wirksam vor Abmahnungen schützen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sorgt derweil für Klarheit in der Frage, ob die Produktpreise in einem Online-Shop in jedem Fall in räumlicher Nähe mit Hinweisen zur MwSt. und zusätzlich entstehenden Versandkosten versehen werden müssen (Shoptipp: Hinweis zu Mwst und Versandkosten auf Produktdetailseite reicht).
Und das Amtsgericht Aachen stellte klar, dass Online-Händler nicht alle Rücksendekosten übernehmen müssen, sondern nur "angemessene Kosten". Mehrkosten, die z.B. durch den Versand als Express- oder Overnight-Sendung entstehen, müssen nicht vom Händler getragen werden (Urteil: Webhändler müssen Rücksendekosten nicht immer tragen).
Ausführliche Informationen zum Internetrecht bietet das gleichnamige eBook von Professor Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Das fast 600 Seiten starke eBook beschäftigt sich umfassend mit typischen Fragen, die bei einem Online-Händler bei der Planung und Ausgestaltung seiner E-Commerce-Aktivitäten auftreten können. Das eBook "Internetrecht" (Stand: März 2008) kann unter http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/ in der Rubrik "Materialien" kostenlos heruntergeladen werden.